24.06.2019

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) für eine verbesserte Zukunft

Schon heute an das Morgen denken, dadurch zeichnen sich Innovationen aus. Die Zukunftsmusik der Energie ist von Effizienz geprägt und das enorme Potential wartet nur darauf, ausgeschöpft zu werden. Die Energieeinsparverordnung möchte diesbezüglich Mindestrichtlinien bieten. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Punkte der Energieeinsparverordnung für Sie zusammengestellt.

Was ist die Energieeinsparverordnung?

Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) ist auf der Basis des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechts entstanden. Dieses Gesetz zur Energieeinsparung schreibt dem Bauherrn die bautechnischen Standardanforderungen zum effizienten Betriebseigenbedarf des Gebäudes vor, beziehungsweise des Bauprojektes. Dabei sollen solare Wärmequellen berücksichtigt werden. Zudem gibt es Anforderungen an den solaren Wärmeschutz.

2050 wird als Zieljahr anvisiert, um einen klimaneutralen Gebäudebestand im Zuge der Energie- und Klimaschutzpolitik erreicht zu haben. Dafür wurden die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) vereint. Genauso soll das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) weiterhin mit einbezogen werden. Auf diese Weise wird das Ziel verfolgt, die umfangreichen und komplizierten Regelungen übersichtlicher zu präsentieren.

Durch den EnEV werden die Grenzwerte für den maximalen Energiebedarf eines Wohn- und Nichtwohnraumes mittels einer Wärme- und Energiebedarfsrechnung festgelegt. Somit sollen beim Wärmeschutz und der Anlagentechnik von Gebäuden mehr energiesparende Methoden eingeführt werden. Die benötigte Bedarfsrechnung entsteht dabei mit Hilfe von Referenzgebäuden. Diese bieten unter Berücksichtigung der individuellen Gebäudedimension einen abhängigen Grenzwert, den es nicht zu überschreiten gilt.

Der Ausgangspunkt der EnEV

Etwa 40% des Energieverbrauches und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen entfallen in Deutschland auf Gebäude. Somit gerät die Heiz- und Klimatechnik in den Fokus, bei denen ein besonderes Augenmerk auf den Wärmedämmstandard gelegt wird. Hier ist ein enormes Potential vorhanden, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Gleichzeitig wird zudem die Abhängigkeit von Energietransporten verringert.

Die Mitgliedsländer der EU fordern außerdem die Ausstellung von Energieausweisen für Gebäude und Gebäudeteile. Diese sind bei der regelmäßigen Inspektion von Heizung und Klimaanlagen vorzulegen. Für dieses Verfahren soll ein unabhängiges System zur Kontrolle der Energieausweise und Inspektionsberichte eingerichtet werden.

Was es mit dem Referenzgebäude auf sich hat

Referenzgebäude sind virtuelle Nachbildungen des Gebäudes, das infrage steht. Diese Modelle müssen individuell für jedes zu berechnende Objekt erstellt werden. Um auf einen maßgeblichen Grenzwert zu gelangen, sollte das Referenzgebäude baugleich sein, das bedeutet, in Geometrie, Gebäudegröße, Heizung, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung identisch zum realen Objekt.

Die nachgebildeten Attrappen dienen zur Ermittlung der maximal zulässigen Werte bei der Warmwasserbereitung, Heizung, Lüftung und Kühlung des primären Energiebedarfs. Seit 2016 muss durch eine Anforderungsverschärfung auch der Reduktionsfaktor von 0,75 in die Berechnung einbezogen werden. Mit diesem Faktor soll das berechnete Ergebnis, das sich wiederum mit den Referenzeigenschaften ergibt, bei Neubauten vermindern.

Seit der EnEV 2007 wurde dieses Verfahren bei Nichtwohngebäuden durchgeführt. Bei der anschließenden Aktualisierung der EnEV 2009, erweiterte es sich zusätzlich auf Wohngebäude. Das Verfahren ermöglicht, einen Vergleich zulässiger Höchstwerte für den Jahres-Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust zu ermitteln. Dabei beschreibt der Jahres-Primärenergiebedarf den gesamten Energiebedarf eines Gebäudes, das heißt, nicht nur den Energieverbrauch innerhalb des Gebäudes ab der Heizungsanlage wird betrachtet, sondern auch die Förderung, Aufbereitung, Erzeugung und der Transport der Energiequelle. Beim Transmissionswärmeverlust geht es dagegen um die Wärme, die von der Gebäudehülle von innen nach außen geleitet, also transmittiert wird. Wenn das Innere eines Gebäudes also wärmer ist als das Erdreich oder die Außenluft, führt diese Wärmeleitung zu einem Transmissionswärmeverlust.

Zur Einhaltung der EnEV

Um die Einhaltung der Verordnung zu gewährleisten, werden Kontrollen vorgenommen. Ihre Durchführung erfolgt stichprobenhaft mittels bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger oder Sachverständiger. Die Sachverständigen für Wärmeschutz müssen den Bauherren bestätigen, dass diese die Anforderungen erfüllen. Auch bei baulichen Änderungen bestehender Gebäude ist die Einhaltung der EnEV erforderlich.

Innerhalb des Verfahrens werden Inspektionsberichte über Klimaanlagen sowie Energieausweise erstellt. Grundsätzlich muss die oberste Geschossdecke des Hauses gedämmt sein. Allerdings ist eine Renovierung nur notwendig, wenn sie sich als rentabel auszeichnet. Der Wärmedurchgangskoeffizient von 0,24 Watt/(m2K) sollte hierbei nicht überschritten werden. Dieser ist ein Maß für die Wärmedurchlässigkeit eines Bauelements mit innerer und äußerer Fläche, wie beispielsweise ein Fenster oder Dämmplatten.

Halten Gebäudeeigentümer die EnEV nicht ein, wird eine Frist zur Behebung der betreffenden Verstöße gesetzt. Wichtig ist, dass Verstöße prinzipiell als Ordnungswidrigkeit betrachtet und mit einem hohen Bußgeld belegt werden. Dabei kommt es auf den Umfang des Verstoßes an: Die Spanne liegt zwischen 5.000 und 50.000 Euro. Daher sollten Sie zeitnah eine hohe Energieeffizienz Ihres Gebäudes sicherstellen.

Eine effiziente Empfehlung

Die Hinwendung zu einer energieeffizienten Lebensweise ist mit Mehrkosten verbunden. Langfristig gesehen, zahlen sich diese aber wieder aus, weshalb dieser Weg trotz dessen empfehlenswert ist. Ziel ist es, einen möglichst hohen Effizienzstandard Ihres Gebäudes anzustreben. Dadurch werden nicht nur die Nachrüstungszwänge bei neuen Verordnungen gemindert, sondern auch ausgiebige Fördermittel geboten, wenn die Mindestanforderungen des Effizienzstandards übertroffen werden.

Passivhäuser liegen mit ihrem Energieverbrauch bereits weit unter den gesetzlichen Anforderungen für den Neubau. Dynahaus bietet eine konstante Weiterentwicklung des Konzeptes. Auch die Beliebtheit von Effizienzhäusern steigert sich, da für sie eindeutig weniger Energie benötigt wird, diese aber größtenteils regenerativ erzeugt werden kann. Ein weiterer Mindeststandard der EnEV sind die Fast-Null-Energiehäuser, welche wir jedoch mit unserem Nullenergiehaus übertreffen. So können Sie dem Trend voraus sein und laufen nicht in Gefahr, bei der Fertigstellung eines Neubaus erneut nach aktualisierten Standards sanieren zu müssen.

Die Veränderung der Energie hat begonnen

Das grundsätzliche Ziel ist es, die Energieeffizienz zu optimieren. Geradezu futuristisch ist dafür unser Konzept des EnergiePlusHauses, welches nicht nur ausreichend Energie für den Eigengebrauch produziert, sondern darüber hinaus diese überschüssige Energieerzeugnisse speichert. Zusätzlich kann dabei eine Vergütung durch die Einspeisung der gewonnenen Energie in das öffentliche Stromnetz erworben werden.

Bei Fragen oder Beratungswünschen stehen wir Ihnen gerne über unser Kontaktformular zur Verfügung. Starten auch Sie Ihr unabhängiges Leben mit nachhaltigem Wohnen durch innovatives Bauen.


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