01.08.2019

Wie die EnEV das Wohnerlebnis verändert

Grün ist nicht nur die Farbe der Hoffnung sondern symbolisiert ebenfalls den Wunsch zur Wende in der Energieerzeugung und –nutzung. Um auch passiv Bleibende zu einem sinnvollen Energiewechsel zu ermuntern, wurde die Energieeinsparverordnung erlassen. Hier erfahren Sie, was es unter dem Schirm der EnEV zu beachten gibt und wie Sie dem Umschwung einen Schritt voraus sein können.

Wie wirkt sich die EnEV aus?

Ab sofort ist der Energieausweis beim Bau, Verkauf, Ausbau oder der Vermietung eines Wohngebäudes sowie eines Nichtwohngebäudes verpflichtend vorzulegen. Zudem muss die EnEV auch bei Gebäuden mit normalen und niedrigen Innentemperaturen angewendet werden. Dafür werden für Bauherren und Gebäudebesitzer Fristen gesetzt.

Des Weiteren wird dazu angehalten, den Primärenergiebedarf bei Heizung und Warmwasser zu begrenzen. Dies soll zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs führen. Außerdem werden Bauherren ermuntert, die Verluste in der Energiebilanz zu berücksichtigen, die bei der Anlagentechnik sowie bei der Erzeugung, Verteilung, Speicherung und der Übergabe der Wärme entstehen.

Bei genehmigungsfreien Vorhaben ist eine Bestätigung durch die jeweiligen Fachunternehmen erforderlich. Die Bescheinigung der Unternehmererklärung sollte mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden, um sie auf Anfrage den zuständigen Behörden vorlegen zu können.

Die EnEV Anforderungen

Grundsätzlich ist das primäre Ziel, ein behagliches Wohn- und Arbeitsfeld zu erschaffen, während gleichzeitig die Heizkosten gesenkt werden. Dafür sind energetische Anforderungen für beheizte und klimatisierte Gebäude festgelegt. Angestrebt wird, dass bis 2020 in den EU-Mitgliedsstaaten fast keine Energie mehr zum Heizen, für Warmwasser, zum Lüften und zum Klimatisieren benötigt wird.

Für die energieeffiziente Modernisierung für ein „kostenoptimales Niveau“ sind Mindeststandards festgelegt worden. Dadurch soll die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Gebäudeteilen erhöht werden. Innerhalb eines Gebäudes wird sich dabei auf einen umgebauten oder sonstig genutzten Gebäudeabschnitt, eine Etage oder eine Wohnung bezogen. Dabei werden das Passivhaus und das Fast-Null-Energiehaus als EU-Standards angestrebt. Das verdeutlicht allerdings, dass diese lediglich Mindeststandards für die Energieeffizienz darstellen. Deshalb gewinnen vor allem weiterführende Konzepte an Bedeutung, welche auch gefördert und belohnt werden. Daher haben wir bereits als Option ein Nullenergiehaus für Sie in unserem Angebot.

Der Energieausweis soll einen Einblick in die energetische Qualität ermöglichen. Zusätzlich müssen die Klima- und Lüftungsanlagen regelmäßig von fachkundigen Personal geprüft, oder bei einem Neueinbau gegebenenfalls mit einer Einrichtung zur Wärmerückgewinnung ausgestattet werden. In diesem Zuge sind auch die Luftentfeuchter und –befeuchter mit einer Steuerungseinrichtung nachzurüsten.

Wie die Verordnung im Neubau umgesetzt wird

Erstrangig soll der Eigenbedarf an Primärenergie verringert werden. Um dies bei der Konstruktionsplanung eines Neubaus zu erzielen, wird ebenso berücksichtigt, welcher Energieträger welche Auswirkung auf die Umwelt hat. Daher sollte bei der Planung von Beginn an den modernen Energieeffizienzoptionen der Vorzug gewährt werden. So können spätere Anpassungen nach der Vollendung vermieden werden. Hierbei erweisen sich Energieeffizienzhäuser als immer beliebter.

Regenerative Energien werden immer mehr bevorzugt und deren Umsetzung auch gefördert. Über die Raumheizung/-kühlung, Warmwasserzubereitung, Lüftungsanlagen, sowie die für Anlagenbetriebe benötigte elektrische Hilfsenergie für Pumpen, Brenner und Regler wird eine Energiebilanz ermittelt.

Wie die Verordnung im Umbau umgesetzt wird

Auch auf bereits bestehende Gebäude sind die Energieeffizienzverordnungen zutreffend. Es existieren einige Austausch- und Nachrüstungspflichten, wobei die Vorgaben für Mehrfamilienhäuser geltend sind, unabhängig ihrer Sanierung. Dabei sind Ein- bis Zweifamilienhäuser ausgenommen, sollten die Eigentümer diese seit 2002 selbst bewohnen. Falls in der Zwischenzeit das Gebäude verkauft wurde, so hat der neue Eigentümer innerhalb von zwei Jahren den Verpflichtungen der EnEV nachzukommen.

Einige praktische Beispiele: Bei einem Gebäude muss eine Dämmung der obersten Geschossdecke integriert sein. Genauso können den Öl-, Gas- oder Standardheizkesseln gegebenenfalls Modernisierungsmaßnahmen unterzogen werden. Sollten dabei Unsicherheiten aufkommen, können Sie sich an Ihren Schornsteinfeger wenden. Des Weiteren ist die Dämmung der Heizungs- und Wasserrohre in unbeheizten Räumen verpflichtend. Dabei muss ein Energieausweis für alle beheizten oder gekühlten Gebäude erstellt werden, die vermietet oder verkauft werden. Es wird jedoch auch berücksichtigt, dass eine Renovation nur notwendig ist, wenn sie sich in der Zukunft auch rentiert.

Das Wichtigste zu der EnEV

Bei Dynahaus wird konstant an der Weiterentwicklung des Passivhauskonzeptes gearbeitet. Verbesserungsmöglichkeiten der Energieeffizienz gibt es bei den meisten Gebäuden. Schon beim Neubau kann daher direkt auf eine bestmögliche Energieeffizienz gesetzt werden. Unser EnergiePlusHaus erweist sich als fortschrittlich, nicht nur durch die Gewinnung der benötigten Energie, sondern auch über die darüber hinaus produzierten Energiereserven.

Falls Sie noch Fragen oder Ideen zu unseren Häuserkonzepten von Dynahaus haben, dann kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.

Wie wirkt sich die EnEV aus?

Ab sofort ist der Energieausweis beim Bau, Verkauf, Ausbau oder der Vermietung eines Wohngebäudes sowie eines Nichtwohngebäudes verpflichtend vorzulegen. Zudem muss die EnEV auch bei Gebäuden mit normalen und niedrigen Innentemperaturen angewendet werden. Dafür werden für Bauherren und Gebäudebesitzer Fristen gesetzt.

Des Weiteren wird dazu angehalten, den Primärenergiebedarf bei Heizung und Warmwasser zu begrenzen. Dies soll zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs führen. Außerdem werden Bauherren ermuntert, die Verluste in der Energiebilanz zu berücksichtigen, die bei der Anlagentechnik sowie bei der Erzeugung, Verteilung, Speicherung und der Übergabe der Wärme entstehen.

Bei genehmigungsfreien Vorhaben ist eine Bestätigung durch die jeweiligen Fachunternehmen erforderlich. Die Bescheinigung der Unternehmererklärung sollte mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden, um sie auf Anfrage den zuständigen Behörden vorlegen zu können.

Die EnEV Anforderungen

Grundsätzlich ist das primäre Ziel, ein behagliches Wohn- und Arbeitsfeld zu erschaffen, während gleichzeitig die Heizkosten gesenkt werden. Dafür sind energetische Anforderungen für beheizte und klimatisierte Gebäude festgelegt. Angestrebt wird, dass bis 2020 in den EU-Mitgliedsstaaten fast keine Energie mehr zum Heizen, für Warmwasser, zum Lüften und zum Klimatisieren benötigt wird.

Für die energieeffiziente Modernisierung für ein „kostenoptimales Niveau“ sind Mindeststandards festgelegt worden. Dadurch soll die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Gebäudeteilen erhöht werden. Innerhalb eines Gebäudes wird sich dabei auf einen umgebauten oder sonstig genutzten Gebäudeabschnitt, eine Etage oder eine Wohnung bezogen. Dabei werden das Passivhaus und das Fast-Null-Energiehaus als EU-Standards angestrebt. Das verdeutlicht allerdings, dass diese lediglich Mindeststandards für die Energieeffizienz darstellen. Deshalb gewinnen vor allem weiterführende Konzepte an Bedeutung, welche auch gefördert und belohnt werden. Daher haben wir bereits als Option ein Nullenergiehaus für Sie in unserem Angebot.

Der Energieausweis soll einen Einblick in die energetische Qualität ermöglichen. Zusätzlich müssen die Klima- und Lüftungsanlagen regelmäßig von fachkundigen Personal geprüft, oder bei einem Neueinbau gegebenenfalls mit einer Einrichtung zur Wärmerückgewinnung ausgestattet werden. In diesem Zuge sind auch die Luftentfeuchter und –befeuchter mit einer Steuerungseinrichtung nachzurüsten.

Wie die Verordnung im Neubau umgesetzt wird

Erstrangig soll der Eigenbedarf an Primärenergie verringert werden. Um dies bei der Konstruktionsplanung eines Neubaus zu erzielen, wird ebenso berücksichtigt, welcher Energieträger welche Auswirkung auf die Umwelt hat. Daher sollte bei der Planung von Beginn an den modernen Energieeffizienzoptionen der Vorzug gewährt werden. So können spätere Anpassungen nach der Vollendung vermieden werden. Hierbei erweisen sich Energieeffizienzhäuser als immer beliebter.

Regenerative Energien werden immer mehr bevorzugt und deren Umsetzung auch gefördert. Über die Raumheizung/-kühlung, Warmwasserzubereitung, Lüftungsanlagen, sowie die für Anlagenbetriebe benötigte elektrische Hilfsenergie für Pumpen, Brenner und Regler wird eine Energiebilanz ermittelt.

Wie die Verordnung im Umbau umgesetzt wird

Auch auf bereits bestehende Gebäude sind die Energieeffizienzverordnungen zutreffend. Es existieren einige Austausch- und Nachrüstungspflichten, wobei die Vorgaben für Mehrfamilienhäuser geltend sind, unabhängig ihrer Sanierung. Dabei sind Ein- bis Zweifamilienhäuser ausgenommen, sollten die Eigentümer diese seit 2002 selbst bewohnen. Falls in der Zwischenzeit das Gebäude verkauft wurde, so hat der neue Eigentümer innerhalb von zwei Jahren den Verpflichtungen der EnEV nachzukommen.

Einige praktische Beispiele: Bei einem Gebäude muss eine Dämmung der obersten Geschossdecke integriert sein. Genauso können den Öl-, Gas- oder Standardheizkesseln gegebenenfalls Modernisierungsmaßnahmen unterzogen werden. Sollten dabei Unsicherheiten aufkommen, können Sie sich an Ihren Schornsteinfeger wenden. Des Weiteren ist die Dämmung der Heizungs- und Wasserrohre in unbeheizten Räumen verpflichtend. Dabei muss ein Energieausweis für alle beheizten oder gekühlten Gebäude erstellt werden, die vermietet oder verkauft werden. Es wird jedoch auch berücksichtigt, dass eine Renovation nur notwendig ist, wenn sie sich in der Zukunft auch rentiert.

Das Wichtigste zu der EnEV

Bei Dynahaus wird konstant an der Weiterentwicklung des Passivhauskonzeptes gearbeitet. Verbesserungsmöglichkeiten der Energieeffizienz gibt es bei den meisten Gebäuden. Schon beim Neubau kann daher direkt auf eine bestmögliche Energieeffizienz gesetzt werden. Unser EnergiePlusHaus erweist sich als fortschrittlich, nicht nur durch die Gewinnung der benötigten Energie, sondern auch über die darüber hinaus produzierten Energiereserven.

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